AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig ab 01.04.2014)
§ 1 - Allgemeines
(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle dem Fotostudio-Spandau, Inhaber Alexander Siewert, Romy-Schneider-Str. 4, 13599 Berlin erteilten Aufträge. Der Auftraggeber erkennt durch seine Auftragserteilung die Geschäftsbedingungen an. Sie gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung für alle von uns durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Nebenabreden zu Verträgen oder zu diesen AGBs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit und werden hiermit widersprochen, es sei denn, dass das Fotostudio-Spandau diese schriftlich anerkennt. Wir behalten uns vor, einen Auftrag wegen des Inhaltes oder der technischen Form zurückzuweisen.
(2) "Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotostudio-Spandau hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Still-Videos, elektronische Bilder in digitalisierter Form, Videos, sonstige Daten usw.).
(3) Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind erst dann rechtswirksam, wenn sie durch Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung angenommen wurden.
§ 2 - Urheberrecht
(1) Dem Fotostudio-Spandau steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
(2) Die vom Fotostudio-Spandau hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, eine Übertragung von gewerblichen Nutzungsrechten ist gesondert zu vereinbaren.
(3) Überträgt das Fotostudio-Spandau die Nutzungsrechte an seinen Werken, wird - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf einer besonderen Vereinbarung.
(4) Nutzungsrechte und Eigentum gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung an den Auftraggeber/ Besteller über. In Rechnung gestellte, aber nicht bezahlte Lichtbilder bleiben unser Eigentum und unterliegen dem Urhebergesetz in Bezug auf jegliche Verwendung. Lichtbilder, die wir zur Auswahl übergeben, bleiben unser Eigentum.
(5) Der Besteller eines Lichtbildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
(6) Sofern entsprechende Nutzungsrechte eingeräumt worden sind, dürfen die Lichtbilder in Zeitschriften, Zeitungen, Prospekten oder anderen Medien - sofern nichts anderes vereinbart wurde - nur mit der Nennung: www.fotostudio-spandau.de abgedruckt werden. Bei unterlassenem, unvollständigen, falsch platzierten oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk, ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen. Durch diese Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet. COPYRIGHT-Aufdrucke auf unseren Fotos dürfen nicht entfernt werden. Sind keine entsprechenden Nutzungsrechte eingeräumt worden, so sind diese zzgl. einem Aufschlag von 200 % nachträglich zu vergüten. Bilder die mit einer Foto-CD übergeben worden sind, dürfen lediglich zu nichtkommerziellen Zwecken verwendet werden; kommerzielle Nutzungsrechte werden mit der Übergabe der Foto-CD nicht übertragen. Eine kommerzielle Nutzung ist möglich, sofern die Nutzungsrechte vorher schriftlich übertragen worden sind.
(7) Die Negative / Daten verbleiben beim Fotostudio-Spandau. Eine Herausgabe der Negative / Daten an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung als unkomprimierte PSD- oder TIFF-Datei in voller Auflösung und auf Wunsch auch als verkleinerte und komprimierte JPEG-Datei
§ 3 - Vergütung, Eigentumsvorbehalt
(1) Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Visagistenkosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiokosten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist das Fotostudio-Spandau die Endpreise aus.
(2) Nebenkosten der Produktion sind - sofern nichts anderes vereinbart - in voller Höhe als Anzahlung im Voraus zu bezahlen, für das vereinbarte Fotofgrafenhonorar wird - sofern nichts anderes vereinbart - eine Anzahlung in Höhe von 20 v.H. bei Auftragserteilung, ein weiterer Anteil in Höhe von 50 v.H. am Produktionstag und ein verbleibender Rest i.H.v. 30 v.H. nach Bereitstellung der Bilder fällig. Bei einem Fotoshooting zu einem "Special-Price" (Bildrechte werden vertraglich abgetreten) wird das Fotografenhonorar am Produktionstag zu 100 v.H. fällig. Gutscheine für ein Fotoshooting sind sofort nach Ausstellung des Gutscheines in voller Höhe fällig. Fällige Rechnungen sind - sofern nichts anderes vereinbart wurde - innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotostudio-Spandau bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung inkl. Mahnkosten zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotostudio-Spandaus.
(4) Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber unsere Bildauffassung und -gestaltung ausdrücklich an Hat der Auftraggeber dem Fotostudio-Spandau keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Eine entsprechende Abnahme erfolgt während des Fotoshooting, etwaige Änderungswünsche sind sofort während der Aufnahmeproduktion anzumelden. Wünscht der Auftraggeber nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Das Fotostudio-Spandau behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
(5) Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 6 Tagen nach Erhalt der Lichtbilder schriftlich beim Fotostudio-Spandau geltend zu machen. Für die Wahrung der Frist gilt der schriftliche Eingang der Rüge beim Fotostudio-Spandau.. Nach dieser Frist gelten die Ausführung dieser Aufträge als verbindlich angenommen.
§ 4 - Haftung
(1) Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet das Fotostudio-Spandau für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet das Fotostudio-Spandau – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Eventuelle Ansprüche, auch Dritter, die durch eine Terminverzögerung entstehen, können nicht geltend gemacht werden.
(2) Das Fotostudio-Spandau verwahrt die Negative / Daten mindestens 6 Monate. Es ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte digitale Medien nach sechs Monaten seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
(3) Das Fotostudio-Spandau haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials / Speichermedien.
(4) Die Versendung von Filmen, Lichtbildern und Vorlagen sowie die Bereitstellung von Daten in einer passwortgeschützten Galerie erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart worden ist. Schadensersatzansprüche, auch von Dritten, können nur bei Vorsatz und/ oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Das gilt insbesondere für die Bereithaltung/Veröffentlichung von Daten in der Webgalerie.
(5) Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotostudio-Spandau bestätigt worden sind. Das Fotostudio-Spandau haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 5 - Nebenpflichten
(1) Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotostudio-Spandau übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt (gilt insbesondere bei der Hochzeits- und Eventotografie). Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist das Fotostudio-Spandau berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studio- und Büroräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(3) Sofern Bildpakete mit Retuschearbeiten vereinbart worden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber - sofern nichts anderes vereinbart - innerhalb von 6 Wochen, nach Bereitstellung der Auswahlbilder durch das Fotostudio-Spandau, eine Auswahl der zu retuschierenden Bilder zu treffen. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch mehr auf diese Arbeiten. Es wird in diesen Fällen davon ausgegangen, dass der Auftraggeber eine unbearbeitete Variante der Lichtbilder wünscht. Fristverlängerungen können vor Ablauf dieser Frist schriftlich vereinbart werden.
§ 6 - Widerrufsrecht/ Rückgaberecht
(1) Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Der Widerruf ist zu richten an: Fotostudio-Spandau, Inhaber Alexander Siewert, Romy-Schneider-Str. 4, 13599 Berlin
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Rücksendungen sind ausreichend zu frankieren. Unfreie Rücksendungen können nicht angenommen werden. -Ende der Widerrufsbelehrung-
(2) Ausschluss des Widerrufsrechts
Für Auftragsarbeiten, insbesondere bei Terminvereinbarungen die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen sind und für die einvernehmlich mit dem Fotostudio-Spandau ein Termin vereinbart und von diesem auch zur Wahrnehmung des Termines freigehalten wird und/oder Studioräume / sonstige Location reserviert worden sind, findet das Widerrufsrecht gem. § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB keine Anwendung.
Das Widerrufsrecht besteht gem. § 312d BGB auch nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden (Sonderanfertigungen) oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Diese Waren können wegen der Berücksichtigung der Wünsche des Verbrauchers anderweitig nicht oder nur mit einem unzumutbaren Preisnachlass abgesetzt werden. Da jedes Foto-Shooting individuell und absolut kundenspezifisch durchgeführt wird, besteht kein Widerrufsrecht in Hinblick auf die entstandenen fotografischen Werke!
§ 7 - Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Rücktritt, Stornierung, Terminverschiebung
(1) Überlässt das Fotostudio-Spandau dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann das Fotostudio-Spandau , sofern auch der Auftraggeber den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
(2) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die das Fotostudio-Spandau nicht zu vertreten hat, wesentlich (über 30 Minuten) überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotostudio-Spandau auch, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält das Fotostudio-Spandau auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Ist ein Pauschalpreis berechnet worden, so wird die Wartezeit pro Produktionsteilnehmer mit 40.- Euro/h in Rechnung gestellt Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann das Fotostudio-Spandau auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
(3) Buchungen über das Internet sind direkt nach Eingang des Buchungsformulars und darin akzeptierten AGB fest gebucht. Das Fotostudio-Spandau ist in diesem Fall berechtigt, den Gesamtbetrag des ausgemachten Shootings auch nach Stornierung wie aus Abs. 4 / 4a beschrieben, in Rechnung zu stellen.
(4) Der Auftraggeber kann bis Beginn des Fotoshootings jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Fotostudio-Spandau vom Vertrag zurücktreten. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird empfohlen den Rücktritt unter Angabe des Namens schriftlich zu erklären. Der Rücktritt ist zu richten an: Fotostudio-Spandau, Inhaber Alexander Siewert, Romy-Schneider-Str. 4, 13599 Berlin. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Fotostudio-Spandau. Bei Rücktritt nach bereits erfolgter Buchung eines Shootings erfolgt die Rücktrittsentschädigung nach folgenden pauschalen Prozentsätzen des jeweiligen Buchungspreises:
30 Tage vor Beginn: 20% - ( Hochzeit = 40 %)
14 Tage vor Beginn: 30% - ( Hochzeit = 60 %)
7 Tage vor Beginn: 50% - ( Hochzeit = 80 %)
3 Tage bis Shootingtag: 80% - ( Hochzeit = 90 %)
Bei Nichterscheinen/Nichtantritt ohne vorheriger Rücktrittserklärung 100 %; Erhöhte Stornokosten bei Hochzeiten, da immer nur ein Termin pro Tag angenommen wird.
(4a) Für Fotokurse sind bei direkter Buchung 50 % des Kursentgeltes, bei Erwerb eines Gutscheins 100% des Kursentgeltes als Anzahlung zu leisten. Die Anzahlung kann bei Nichtantritt des Workshops / Fotokurses - egal aus welchem Gund - nicht zurückerstattet werden, im Falle der Zahlung mit einem Gutschein kann für max. die Hälfte der Kursgebühren ein neuer Gutschein ausgestellt werden. Gutscheine können nicht ausbezahlt werden.
(4b) Promotiongutscheine: pro Auftrag kann nur insgesamt ein Promotiongutschein eingelöst werden. Gutscheine mit einem Wert von 5.- Euro können ab dem Bildpaket "light" - Gutscheine mit einem Wert ab 10.- Euro für Aufträge ab dem Bildpaket "Classic" eingelöst werden.
(5) Bei nicht Erscheinen des Auftraggebers zum ausgemachten Termin am Shooting-Ort, trägt dieser alle anfallenden Kosten von Lichttechnik, Studio, Visagistin / Maskenbildnerin und Fotografen. Des Weiteren wird im Falle eines Sonderangebotes / Special-Prices, bei NICHT ERSCHEINEN zum fest gebuchten Fotoshooting ohne vorheriger Absage wie aus Abs. 4 angegeben, der NORMALPREIS berechnet.
(6) Bei Stornierungen oder Absagen, die z.B. auf Grund eines Unfalls oder Krankheit basieren, müssen die Stornokosten aus Abs. 4 übernommen werden. Wenn bis zum dritten Tag nach dem Shootings ein Attest vom Arzt oder Unfallaufnahme der Polizei und ein neuer Terminvorschlag des Auftraggebers vorgelegt wird, werden die Stornokosten (abzgl. einer Pauschale in Höhe von 50.- Euro) auf das nächste Shooting (innerhalb von 4 Wochen nach dem Wegfall der Hinderungsgründe) angerechnet. Dieses muss per Post oder der verbindlichen Bestellung auf der Website des Fotostudios-Spandau geschehen. Tatsächlich anfallende Nebenkosten der Produktion (z.B. Visagistin / Location / Mietgeräte etc.) müssen - sofern eine rechtzeitige Stornierung nicht mehr möglich war – dem Fotostudio-Spandau denoch erstattet werden. Eine Anrechnung dieser Nebenkosten auf das nächste Shooting kann nicht erfolgen.
§ 8 - Datenschutz
(1) Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Das Fotostudio-Spandau verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Das Fotostudio-Spandau distanziert sich ausdrücklich bei einer widerrechtlichen Nutzung seiner Bilder von allen Ansprüchen.
§ 9 - Digitale Fotografie
(1) Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotostudio-Spandaus auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotostudio-Spandaus.
(2) Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
§ 10 - Bildbearbeitung
(1) Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotostudio-Spandaus und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotostudio-Spandaus. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit entsprechend zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
(2) Der Auftraggeber ist - sofern nichts anderes vereinbart - verpflichtet, Lichtbilder des Fotostudio-Spandaus digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotostudio-Spandau mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
(3) Der Auftraggeber ist - sofern nichts anderes vereinbart - verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und das Fotostudio-Spandau als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
(4) Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, das Fotostudio-Spandau mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt das Fotostudio-Spandau von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
(5) Die Bildnachbearbeitung / Standardretusche im Rahmen der Angebote umfasst neben den allgemeinen Entwicklungseinstellungen die Retusche grober Hautunreinheiten wie z.B. Pickel und die Entfernung grober Störungen (wie z.B. Flecken etc.)
(6) Die Beauty-Retusche im Rahmen der Angebote ist nur in Zusammenhang mit einer Visagistenleistung möglich. Sie umfasst eine aufwändige Bildbearbeitung einzelner Bildelemente wie z.B. Haut, Augen, Haare oder Kleidung (z.B. Hautretusche unter Bewahrung der Hautstruktur, Hautstraffung, Faltenminderung etc.).
§ 11 - Nutzung und Verbreitung
(1) Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotostudio-Spandaus im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotostudio-Spandau und dem Auftraggeber gestattet.
(2) Rabattierungen von Bildern aus Ausschreibungen diverser Portalen beinhalten automatisch das Veröffentlichungsrecht des Lichtbildes seitens des Fotografen und eventuellen Assistenten (z.B. Visagistin). Ein gesonderte Vereinbarung zwischen Fotostudio-Spandau und Auftraggeber wird am Tag des Shootings gemacht. Sollte der Auftraggeber nicht mit der Veröffentlichung der Lichtbilder einverstanden sein, so wird für jedes Bild der normale Preis berechnet.
(3) Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotostudio-Spandaus.
(4) Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die das Fotostudio-Spandau auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotostudio-Spandaus.
(5) Das Fotostudio-Spandau ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(6) Wünscht der Auftraggeber, dass das Fotostudio-Spandau ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
(7) Hat das Fotostudio-Spandau dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotostudio-Spandaus verändert werden.
(8) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
§ 12 - Schlussbestimmung
(1) Im Fall der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl ihre Gültigkeit. Beide Vertragspartner verpflichten sich ggf. eine Bestimmung zu treffen, welche der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis und Gerichtsstand ist Berlin.
§ 13 - Sonstiges
(1) Grundsätzlich ermöglichen wir nach Auftragserteilung ein Vorgespräch bevor das Shooting erfolgt, um die Kundenwünsche exakt erfüllen zu können. Ein solches Vorgespräch ist im Endpreis bereits inbegriffen und dient natürlich auch zur Reklamationsprävention. Auf ein Vorgespräch wird unsererseits nicht bestanden, wenn dies durch den Kunden ausdrücklich nicht gewünscht ist. Wir begrüßen ein solches Gespräch jedoch herzlich.

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